Seit März 2006 sind Verbraucher laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, ausgediente Leuchtmittel (mit Ausnahme von Glühlampen und Halogenlampen) fach- und umweltgerecht zu entsorgen, d. h. sie bei einer kommunalen Sammelstelle oder einem Wertstoffhof abzugeben. Zu den Leuchtmitteln, die nicht länger im Hausmüll entsorgt werden dürfen, gehören:
- Kompaktleuchtstofflampen mit oder ohne Vorschaltgerät (Energiesparlampen)
- Leuchtstofflampen (Leuchtstoffröhren)
- Entladungslampen (u. a. Metalldampflampen)
- LED-Lampen
Nicht betroffen sind Glühlampen und Halogenlampen. Diese dürfen weiterhin über den Hausmüll entsorgt werden.
Unter lightcycle.de erfahren Sie, wo Sie eine kostenlose Sammelstelle in Ihrer Nähe finden.
Richtiger Umgang mit zu Bruch gegangenen Energiesparlampen
Energiesparlampen enthalten in geringen Mengen Quecksilber, die jedoch deutlich unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen, so dass sie keine Gefahr für die Gesundheit darstellen. Dennoch sollte man einige Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigen, falls eine Energiesparlampe zu Bruch geht:
- Nehmen Sie die Bruchstücke vorsichtig mit einem angefeuchteten Tuch auf
- Verpacken Sie sie luftdicht in einer Plastiktüte oder einem Einmachglas
- Bringen Sie diese zur Schadstoffsammelstelle
- Vermeiden Sie Hautkontakt und lüften Sie anschließend das Zimmer 20 bis 30 Minuten
- Benutzen Sie keinen Staubsauger, um die Bruchstücke aufzunehmen